10. kAPITEL, Art. 74

Referendum und Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

 
(2) Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

 
Nationalrat, 25. September 2020
Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 25. September 2020 
Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

 
Datum der Veröffentlichung: 6. Oktober 2020 *18
Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2021

*18 BBl 2020 7639

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